Der Düsseldorfer Hockey Club bietet seinen Mitgliedern und Gästen auf seiner Anlage unter dem WLAN Namen „DHC_WLAN“ kostenlos den unverschlüsselten Zugang zum Internet per WLAN. Das Passwort, das regelmäßig geändert wird, kann jeweils in der Ökonomie oder der Geschäftsstelle erfragt werden.

Ein Anspruch auf Zulassung zur Internet-Nutzung besteht nicht. Das freiwillige Angebot der Internet-Nutzungsmöglichkeit kann jederzeit im Einzelfall oder allgemein durch den Düsseldorfer Hockey Club eingeschränkt werden. Der Düsseldorfer Hockey Club behält sich auch vor, den Zugang auch jeweils zeitlich zu limitieren oder insgesamt zu beenden.

Mit der Nutzung des WLAN-Zugangs erklärt sich der Nutzer mit folgenden Bedingungen ausdrücklich einverstanden:

  1. Die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz-, Urheber- und Strafrecht sind zu beachten. Insbesondere werden keine Urheberrechte an Filmen, Musikstücken o. ä. verletzt, z. B. durch die Nutzung von Internet-Tauschbörsen.
  2. Der Internet Zugang über das WLAN des Düsseldorfer Hockey Clubs darf nur für private Zwecke erfolgen.
  3. Der Düsseldorfer Hockey Club übernimmt keine Haftung für die Datensicherheit der von den WLAN-Nutzern genutzten privaten Geräte. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich bei den Nutzern.
  4. Der Zugang über WLAN zum Internet ist nicht verschlüsselt. Der Düsseldorfer Hockey Club haftet nicht für Schäden, die durch einen Zugang zu den unverschlüsselten Daten durch fremde Dritte entstehen können.
  5. Jeder Manipulationsversuch an der Netzstruktur des Düsseldorfer Hockey Clubs wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
  6. Die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen und sonstige einschlägigen gesetzlichen Regelungen sind bei der Nutzung des WLAN Zugangs unebdingt zu beachten.

Bei Fragen steht der Vorstand zur Verfügung .

Juni 2014
Der Vorstand Düsseldorfer Hockey Club 1905 e.V.

Club- und Hausordnung für den Düsseldorfer Hockey Club

Die Anlagen und Einrichtungen des Düsseldorfer Hockey Clubs wurden neu errichtet. Unsere Clubanlage soll durch schonenden und pfleglichen Umgang und Umsicht dauerhaft in einem guten Zustand erhalten bleiben. Wir bitten daher Mitglieder und Gäste, die Club- und Hausordnung stets zu beachten, damit wir uns noch lange über unsere schöne Clubanlage freuen können.

Grundsätze und Regeln
Eine Clubgemeinschaft mit so vielen Mitgliedern wie im DHC erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und freundlichen Umgang der Mitglieder miteinander; alle Mitglieder sollen sich im Club wohl fühlen und ihn gerne als Anlaufstelle für Sport und Geselligkeit nutzen. Wenn sich Mitglieder im Club begegnen, sollten sie einander grüßen. Unsere Gäste werden auf unserer Anlage immer gastfreundlich empfangen und behandelt. Außerhalb unseres Clubs verhalten wir uns auf und außerhalb des Sportplatzes immer so, dass unser Verhalten weder den Namen noch den Ruf des DHC beschädigen kann.

Hausrecht
Der Vorstand und von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht aus und sind Mitgliedern und Gästen gegenüber insoweit weisungsberechtigt. Wer diese Ordnung schuldhaft verletzt, hat etwaige Schäden zu ersetzen. Innerhalb des Gastraumes ist das Hausrecht des Gastronomen zu beachten. Der Vorstand behält sich das Recht vor, bei grober Missachtung befristete Clubsperren zu verhängen.

Zutritt und Öffnungszeiten
Der Zutritt und die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen des Clubs sind seinen Mitgliedern, den Gästen sowie den im Dienst bzw. Auftrag des Clubs tätigen Personen gestattet. Die Öffnungszeiten des Clubhauses, Sekretariats und des Hockeyshops werden durch Anschlag und/oder im Internet bekannt gegeben und richten sich nach der Jahreszeit. Die Öffnungszeit unserer Clubanlage ist täglich von 8 Uhr bis 23 Uhr.  Das zentrale Eingangstor wird abends um 23 Uhr abgeschlossen; außerhalb dieser Zeiten, ist ein Betreten der Clubanlage nur bei genehmigten Veranstaltungen erlaubt.

Haftung
Der Club übernimmt keine Haftung für durch Mitglieder und Gäste verursachten Schäden. Mitglieder haften gegenüber dem Club und/oder Dritten für Schäden, die durch Sie entstanden sind.  Insbesondere ist jegliche Haftung des Clubs für abhanden gekommene Gegenstände sowie mögliche Beschädigungen durch Hockeybälle ausgeschlossen. Der Club setzt voraus, dass alle Mitglieder über einen persönlichen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen. Der Club haftet ebenfalls nicht für Unfälle und Verletzungen, die sich auf der Anlage ereignen, soweit dies nicht auf eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Clubs zurück zuführen ist.

Nutzung der Anlage
Die Benutzung der Sportanlagen, Umkleideräume, anderer Sportflächen und Duschen ist allein unseren Mitgliedern, unseren Sportgästen sowie Mietern der Tennishalle  erlaubt. Die Sportplätze und Hallen sind nach Nutzung vollständig aufgeräumt zu hinterlassen. Die Mitnahme von Tieren ist auf der gesamten Anlage einschließlich Clubhaus untersagt.
Die Hockey- und Tennisplätze (innen und außen) dürfen nur mit geeigneten Sportschuhen betreten werden. Tenniskleidung ist Vorschrift. Die Plätze sind nach dem Spiel von den Spielern abzuziehen. Bei Verlassen des Hockey- oder Tennisplatzes ist dieser mit Rücksicht auf nachfolgende Sportler vollständig aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.
Die Bedienung der Bewässerungs- und Beleuchtungssysteme auf den Sportplätzen ist in die Bedienung eingewiesenen Mitgliedern vorbehalten. Mit dem Einsatz von Bewässerung und Beleuchtung soll maßvoll und möglichst sparsam umgegangen werden. Der Platzwart ist für die Instandhaltung der Plätze verantwortlich. Er kann eine Spielunterbrechung anordnen, wenn die Plätze in Ordnung gebracht werden müssen.

Verhalten im Clubhaus
Das Clubhaus dient allen Mitgliedern und  ihren Gästen zur Entspannung und Erholung. Die Clubräume im 1. OG des Clubhauses stehen für private Veranstaltungen gegen eine Nutzungspauschale zur Verfügung. Jede andere private Nutzung des Clubhauses oder der der Clubanlage bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstands.
Das Abstellen von Tennis-, Hockey- oder Schienentaschen im Clubhaus oder auf die Terrasse ist nicht gestattet. Von allen Mitgliedern und Gästen wird erwartet, dass sie Clubhaus und Terrasse in sportlich adäquater Kleidung betreten. Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist nur auf den Tennis- oder Hockeyplätzen oder in ausdrücklicher Abstimmung mit dem Ökonom gestattet. Clubeigene Gläser, die auf den Hockey-, Tennisplatz oder Spielplatz etc. mitgenommen wurden, müssen nach Benutzung ins Clubhaus zurückgebracht werden. Sportler werden gebeten, das Clubhaus nur mit sauberen Sportschuhen zu betreten. Das Hinaustragen von Möbeln aus dem Clubhaus oder das Entfernen von Terrassenmöbeln ist nicht erlaubt. Das Rauchen ist im Clubhaus, den Sporthallen, Vorräumen, Garderoben und Toiletten nicht gestattet. In den Umkleideräumen, Duschen und sanitären Einrichtungen bitten wir, besondere Sorgfalt zu wahren. Beanstandungen, Störungen oder Mängel sind umgehend dem Sekretariat oder der Gastronomie zu melden.

Gasttennisspieler
Mitglieder dürfen im der Freiluftsaison bis zu drei Mal pro Kalenderjahr einen Gast zum Tennisspielen mitbringen. Mitglieder müssen Gasttennisspieler vor Spielbeginn im Sekretariat oder – falls nicht besetzt – beim Gastronom anmelden. Es gilt die aushängende DHC Tennis Spielordnung.

Februar 2014
Vorstand und Ältestenrat des Düsseldorfer Hockey Club 1905 e.V.

Nutzungsvereinbarung Spinde

Der Verein verfügt  über  eine begrenzte Anzahl von  Spinden  in  den Damen- und  Herren- Umkleidekabinen  des Clubhauses des Düsseldorfer Hockey Clubs, die für eine Nutzungsüberlassung an Mitglieder  des Düsseldorfer Hockey Clubs zur Verfügung stehen. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines Spindes.

Zustandekommen des Nutzungsvertrages

Mit der Übersendung der ersten Rechnung über die Nutzungsvergütung bietet der Verein dem Nutzer die entgeltliche Nutzung eines Spinds in den Umkleidekabinen  des Clubhauses bis zu dem Ende eines Kalenderjahres an. Mit  der Zahlung der Nutzungsvergütung kommt  der  Nutzungsvertrag zustande. Wird  das Angebot des Vereins  durch den Nutzer nicht binnen einen Frist von drei Wochen durch Zahlung der Nutzungsvergütung für das laufende Kalenderjahr angenommen, kann der Verein den Spind anderweitig verwenden.

Nutzung des Spinds

Der Spind wird dem Nutzer zur ausschließlichen Verwahrung von Bekleidung, Sportgeräten und persönlichen Sachen gegen Entgelt  zur Verfügung gestellt; der Spind soll nicht für Aufbewahrung  oder Lagerung anderer Gegenstände verwendet werden. Die Lagerung von Wertsachen wird nicht empfohlen. Der Spind ist pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und regelmäßig zu reinigen. Weder innen noch außen dürfen Gegenstände angebracht oder aufgebracht werden. Der Nutzer erhält nach dem erstmaligen Eingang der  Nutzungsvergütung einen Schlüssel  zu dem Spind. Schlüssel Kopien dürfen  nur ausschließlich über  die Geschäftsstelle  und gegen eine Gebühr von € 30,-  erstellt werden.

Nutzungsvergütung

Als Gegenleistung für die Nutzung leistet der Nutzer an den Verein eine Nutzungsvergütung. Die Nutzungsvergütung wird für die Nutzung des Spinds in dem laufenden Kalenderjahr erhoben und jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres berechnet. Eine anteilige Verrechnung bei unterjähriger Vermietung oder Kündigung erfolgt nicht. Der Verein kann die Nutzungsvergütung für jedes folgende Kalenderjahr neu festsetzen, sofern die Erhöhung bis Ende August dem Nutzer mitgeteilt wurde. Der Nutzer hat das Recht, den Nutzungsvertrag bei einer Erhöhung der  Nutzungsvergütung zum Ende des laufenden Kalenderjahres zu kündigen.

Zugang zu dem Spind

Der Nutzer  hat ausschließlich  während  der Öffnungszeiten des Clubhauses  Zugang zu seinem Spind. Er hat  sich eigenverantwortlich über  die  Öffnungszeiten zu informieren, vor  allem  in Ferienzeiten und vor  Feiertagen. Auch während der Öffnungszeiten kann dem Nutzer der Zugang zu seinem Spind verwehrt  werden, wenn der Verein die Umkleideräume  (nicht die Spinde) wegen Sportveranstaltungen  des Vereins für  die Nutzung durch die Mitglieder sperrt. Dies gilt vor allem während der Hallen Bundesliga Spiele. Im Übrigen wird  der Verein den eingeschränkten Zugang jeweils ankündigen. Der Nutzer hat in keinen Entschädigungsanspruch, wenn er temporär keinen Zugang zu seinem Spind hat.

Beendigung der Nutzung des Spinds und Rückgabe des Spinds

Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht in Textform mit einer Frist von drei Monaten  zum Ende eines Kalenderjahres von dem Nutzer oder dem Vermieter gekündigt wird (per E¬ Mail an Geschäftsstelle). Der Vermieter kann den Nutzungsvertrag nach einmaliger Mahnung fristlos kündigen, wenn sich der Nutzer mit  der Zahlung der Vergütung in  Verzug befindet. Schlüssel und etwaige Schlüssel Kopien sind spätestens am Tage der Beendigung des Nutzungsvertrages bei der Geschäftsstelle abzugeben. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nach oder geht ein Schlüssel (oder eine Schlüssel Kopie) verloren, wird das Spind Schloss auf Kosten des Nutzers ausgetauscht. Die Kosten hierfür betragen € 60,-.

Der Spind Ist bei Beendigung des Nutzungsvertrages leer und gereinigt an den Verein zurück zu geben; sollte dies nicht der Fall sein, lässt der Verein den Spind durch Dritte reinigen. Der Nutzer hat dem Verein hierfür eine Entschädigungs-¬  und Verwaltungspauschale von € 20,- zu zahlen.

UNSERE SPONSOREN

Herzlichen Dank an unsere Sponsoren:

T.H.W. The Hockey Wholesalers GmbH – Adidas
CESA INVESTMENT GmbH & Co. KG
ISR International School on the Rhine
D.LIVE GmbH & Co. KG
XSTAFF GmbH